Haftungsdach

Sie sind erfolgreich in der Investmentfondsberatung auf Basis einer Tätigkeits nach GewO §34c und wollen Ihre Dienstleistung auch auf den Bereich der Anlageberatung zu anderen Finanzinstrumenten ausweiten.

Unter Umständen wollen Sie Ihren Kunden auch die Möglichkeit einer Vermögensverwaltung durch einen unabhängigen und  trotzdem von der BaFin kontrollierten Portfolioverwalter offerieren.

In beiden Fällen können wir Ihnen als Finanzdienstleistungsinstitut nach §32 KWG die Anbindung  als "tied-agent" unter unserem Haftungsdach anbieten.

  

Ihre Vorteile

 

  1. Erweiterung Ihrer Produktpalette um Produkte aus dem Wertpapiersektor, z.B. Aktien, Anleihen und natürlich Investmentfonds inkl. ETFs.
  2. Sie erhalten die uneingeschränkte Haftungsübernahme im Wertpapierbereich (Verzicht auf „Bestenlisten“, etc.).
  3. Sie erfüllen mit einem Schritt alle Anforderungen der MiFID und FRUG.
  4. Sie können Anlageberatung „auf Augenhöhe“ mit Banken oder Sparkassen anbieten.
  5. Geringere Gefahr, Ihre Bestandskunden zu verlieren, da nun eine ganzheitliche Beratung von Ihnen angeboten werden kann.
  6. Erleichterung Ihrer Neukundenakquisition, durch die Möglichkeit umfassend und komplett über alle Finanzinstrumente informieren zu dürfen.
  7. Sie erschließen sich neue, zusätzliche Ertragsquellen.

 

Mögliche Nachteile

 

  1. Der „gebundene“ Partner (tied-agent) verliert einen Teil seiner Unabhängigkeit.
  2. Sie müssen sich auf einen Abwicklungsweg festlegen, denn unter zwei Haftungsdächern aktiv zu werden, ist nicht erlaubt.
  3. Ein bestimmtes Qualifikationsniveau muss vorhanden sein.