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Incam AG
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Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung der Arbeitnehmer. Zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge soll die bAV zu einer ausreichenden Gesamtversorgung bei Erreichen des Rentenalters führen.


Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung zusagt und die entweder ausschließlich vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer oder beiden anteilig finanziert wird.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung begünstigt der deutsche Staat insgesamt fünf verschiedene Varianten der Vorsorge durch den Arbeitgeber.

Welche der Varianten für Sie am besten geeignet ist, klären wir gerne mit Ihnen in einem Beratungsgespräch.

 

Für Arbeitnehmer - Erhöhen Sie Ihre Rente mit Hilfe Ihres Arbeitgebers

Innerhalb festgelegter Grenzen bleibt der Beitrag für Ihre Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei. Das heißt für Sie: Der Nettoaufwand für Ihre Vorsorge sinkt oder anders gesagt, Sie erhalten mehr Vorsorge für den gleichen Beitrag.

Welcher Durchführungsweg passt zu Ihren Zielen? Wenden Sie sich an unsere Berater. Wir erklären Ihnen gerne, welche Altersvorsorgestrategie und welche Leistungen für Sie am sinnvollsten sind.

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Innerhalb vorgegebener Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei
  • Rentenbeginn flexibel ab dem 60. Lebensjahr festlegbar
  • Je nach Durchführungsweg und Produkt lebenslange, garantierte Renten oder auch Einmalzahlungen

 

Für Arbeitgeber - Senken Sie ihre Sozialabgaben und nutzen sie den bilanziellen Spielraum durch Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge 

Von der betrieblichen Altersversorgung profitieren nicht nur Ihre Mitarbeiter, denn auch für Sie als Arbeitgeber ergeben sich zahlreiche Nutzen.

Welcher Durchführungsweg für eine betriebliche Altersvorsorge der geeignete ist, lässt sich nicht auf Anhieb sagen. Dazu bedarf es einer Prüfung der tarif-, arbeitsrecht- und steuerrechtlichen Verhältnisse.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos beraten!

 

Ihre wichtigsten Vorteile sind: 

  • Bei der Bruttoentgeltumwandlung spart das Unternehmen Steuern und Sozialabgaben. Das senkt die Lohnnebenkosten
  • Mit einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung bindet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter an das Unternehmen und senkt so die durch Fluktuation entstehenden Kosten
  • Ein modernes Vergütungssystem mit einer betrieblichen Altersversorgung stärkt das Unternehmen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal
  • Motivation und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer steigen
  • Der Verwaltungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung lässt sich durch die Partnerschaft mit einem überbetrieblichen Versorgungswerk oder einem Finanzdienstleister auf ein Minimum reduzieren.
  • Versorgungsrisiken (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit) übernimmt der Versicherer bzw. die Pensionskasse 
  • Beiträge in eine Pensionszusage können sich aufgrund Rückstellungsbildung steuermindernd auswirken (§ 6a EStG)