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Incam AG
Innovatives Capital-Management Düsseldorfer Str. 89 D-40667 Meerbusch Jörg Urlaub Vorstand Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Jürgen Frodermann Telefon (0 21 32) 69 41 - 0 Telefax (0 21 32) 69 41 -10 Homepage: www.incam.de Handelsregister: Amtsgericht Neuss HRB 13184 Sitz der Gesellschaft: Kaarst AGB der Incam AG (Download) Zugelassen und beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bildquellen:
Familie und Eigenheim: Kzenon - www.fotolia.com Mann mit Eurozeichen: Anthony Leopold - www.fotolia.com
AufsichtsbehördenBankenaufsicht & Versicherungsaufsicht:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 D-53117 Bonn Reg.-Nr. 114031 Wertpapieraufsicht / Asset-Management: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Lurgiallee 12 D-60439 Frankfurt am Main Register / Erlaubnis IHK Mittlerer Niederrhein Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO Reg.-Nr. D-TZPL-07EIR-77 DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, D-10178 Berlin, www.vermittlerregister.info Telefon: 0180-5005850 0180-5005850 (14 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunknetze abweichend) Fax: (0 30) 2 03 08-10 00 Zuständige Industrie- und Handelskammer: Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Friedrichstr. 40 41460 Neuss Beschwerdestelle Versicherungsombudsmann e. V. Prof. Dr. Wolfgang Römer Kronenstr. 29, 10178 Berlin Telefon: 0180-5005850 0180-5005850 (20 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz) Telefax: 01804-224424 (20 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz) Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung
Die Incam AG ist auf Grundlage des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin, zugeordnet.
Umfang des Entschädigungsanspruchs Der Entschädigungsanspruch des Gläubigers des Instituts richtet sich nach der Höhe und dem Umfang der Einlagen des Gläubigers oder nach den ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Einlagen oder Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder auf EUR lauten. Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90 vom Hundert der Einlagen und den Gegenwert von 20.000,- EUR sowie 90 vom Hundert der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000,- EUR. Rechtliche Hinweise
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